Rauchschutztüren halten Schadstoffe draußen

Sicherheit vom Experten: GARANT Rauchschutztüren (RS-Türen)  schützen vor Schadstoffen, die häufig als giftige Rauchgase – zum Beispiel durch Verbrennungsprozesse – entstehen. Nicht nur in großen Gebäuden, in denen viele Menschen zusammenkommen, verhindern Rauchschutztüren die Ausbreitung von Rauch. Auch im privaten Bereichen schützen sie vor Rauchgasvergiftungen, die bei Wohnungsbränden häufig Todesursache sind. Unsere geprüften GARANT-Rauchschutztüren erfüllen die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards für Rauchschutz und Dauerfunktion. Lassen Sie sich von Ihrem Architekten oder  Brandschutzbeauftragten zum Einsatz von Rauchschutztüren in Ihrem Gebäude beraten!



Was ist eine Rauchschutztür?

Funktionstüren mit rauchhemmender Ausstattung nennen sich Rauchschutztüren. Sie kommen dort zum Einsatz, wo sie die Ausbreitung von Rauch verhindern sollen. So bleiben auch Flucht- und Rettungswege für eine gewisse Zeit rauchfrei. 

Rauch ist in der Regel ein Schadstoff für Mensch und Umwelt. Die Rauchvergiftung ist eine verbreitete Todesursache bei Wohnungsbränden. Dabei tritt der Tod meist durch eine Kombination aus thermischen Verletzungen mit Erstickung und Lungenreizung ein. Die meisten Brandopfer (in Deutschland 70 Prozent) verunglücken nachts, da tagsüber ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden kann. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, sodass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Deshalb fallen fast alle Brandtoten nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. In Deutschland sterben 95 Prozent der Brandtoten an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid,

Sogenannte Rauchmelder können während des Schlafes mögliche Opfer warnen. Zusätzlich müssen die baulichen Gegebenheiten so gestaltet sein, dass die Ausbreitung von Rauch weitgehend verhindert wird. Besonders wichtig ist dies in Gebäuden, wo sich größere Menschenmengen aufhalten, wie beispielsweise Krankenhäuser, Banken, Sporthallen oder Veranstaltungsgebäude. 

Rauchschutztüren von GARANT

GARANT bietet eine Vielzahl von Rauchschutztüren mit »Allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis« an. Je nach Einsatzgebiet können Rauchschutztüren mit weiteren Funktionen und Extras ausgestattet werden (z.B. Einbruchschutz, Klimaklasse 3). Alle Rauchschutztüren ohne Lichtausschnitt haben mindestens die Schallschutzklasse SK1. Während sich die Technik im Inneren der Tür befindet, passt die äußere Optik perfekt zum restlichen Türen-Programm.

Unsere grundsätzlichen Anforderungen an Rauchschutztüren sind: 

  • Rauchschutztüren müssen ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis besitzen. 
  • Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein.
  • Rauchschutztüren müssen zu jeder Zeit ihre Funktionsfähigkeit gewährleisten. 
  • Das komplette Element muss von einem Hersteller geliefert werden.

Wie werden Rauchschutztüren geprüft?

Bei Rauchschutztüren gibt es die Prüfung nach DIN 18095 (Rauchschutz) und DIN 4102-18 (Dauerfunktion). In allen Bundesländern wurde die DIN 18095 als technische Baubestimmung baurechtlich eingeführt. Während der Prüfung wird die Luft im Prüfraum auf 200°C erhitzt und ein definierter Überdruck von 50 Pascal erzeugt. Unter diesen Bedingungen dürfen gewisse Leckraten nicht überschritten werden (1-flügelig 20m³/h – 2-flügelig: 30m³/h), um die Rauchschutzprüfung zu bestehen. Bei der Dauerfunktion muss ein Türelement insgesamt 200.000 Öffnungszyklen standhalten, ohne dass Türblatt, Zarge oder die Beschlagsteile eine Funktionsbeeinträchtigung erleiden. Nach der erfolgreichen Rauchschutz- und Dauerfunktionsprüfung wird dem Antragsteller ein »Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis« von der anerkannten Prüfstelle ausgestellt. Lt. DIN 18095 müssen alle Rauchschutztüren mit einem Kennzeichnungsschild versehen werden. Danach werden Rauchschutztüren in 1- und 2-flügeligen Türen unterschieden: 

  • Rauchschutztür (RS), 1-flügelige Tür nach DIN 18095 – RS-1 
  • Rauchschutztür (RS), 2-flügelige Tür nach DIN 18095 – RS-2

GARANT besitzt zurzeit zwei gültige »Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse« für Rauchschutztüren: 

  • P-5011 DMT DO – Rauchschutztür Typ »RD-40« 
  • P-14-000103-PRO1 ift (AbP-C05-01-de-01) – Rauchschutztür mit Einbruchschutz Typ »EH-RD«  

Zukünftig (voraussichtlich ab 2019) gibt es nur noch 1 AbP (P-5011 DMT DO) für alle Rauchschutz-Türtypen.

Außerdem sind wir als Hersteller von Rauchschutztüren gesetzlich dazu verpflichtet, ein funktionsfähiges Rauchschutzelement auszuliefern. Zum Lieferumfang gehören die folgenden Teile: 

  • Türblatt 
  • Zarge 
  • Türschließer 
  • Türdrückergarnitur 
  • Bänder, Schloss, Schließblech 
  • Montageanleitung, Prüfzeugnis Bezeichnung von Rauchschutztüren 

Wo werden Rauchschutztüren eingesetzt?

Grundsätzlich muss vom Architekten oder Feuerschutzbeauftragten festgelegt werden, an welchen Stellen im Gebäude eine Rauchschutztür montiert werden sollte. Rauchschutztüren müssen in jedem Fall ein gültiges »Allgemeines bauaufsichtliche Prüfzeugnis« (AbP) besitzen und selbstschließend sein (Türschließer). Optional können Türschließer mit Feststellanlagen/Freilaufeinrichtung und Rauchmeldern zum Einsatz kommen. Die Montagerichtlinien in der mitgelieferten Einbauanleitung müssen zwingend eingehalten werden.

Rauchschutztüren müssen dort eingebaut werden, wo sie nach bauaufsichtlichen Vorschriften gefordert werden (MBO – Musterbauordnung). Je nach Landesbauordnung gibt es weitere Richtlinien und Verwaltungsvorschriften, die stark von der MBO abweichen können. 


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