Feuerschutztüren für private und öffentliche Räume
Vorbeugender Feuerschutz ist gut, Feuerschutztüren von GARANT sind besser. Mit unseren Innentüren können Sie das Schlimmste oftmals verhindern. Wir bieten Ihnen alle Bestandteile, die optimal vor Gefahren durch Feuer schützen - zu Hause, in Betrieben oder in öffentlichen Gebäuden.
Was sind Feuerschutztüren?
Funktionstüren mit feuerhemmender Ausstattung nennen sich Feuerschutztüren. Sie kommen dort zum Einsatz, wo vor Feuer geschützt werden soll und werden daher auch Feuerschutztüren genannt. Da der Feuerschutz in vielen Bereiche des täglichen Lebens eingreift, nehmen neben den direkten Feuerschutzgesetzen oder Bauordnungen noch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen Bezug auf den Feuerschutz. Erwähnt seien hier beispielsweise elektrotechnische Verordnungen oder Lagerbestimmungen für Gase und brennbare Flüssigkeiten. Auch Theater- und Veranstaltungsgesetze enthalten Regeln für einen umfassenden Feuerschutz.
Welche Richtlinien gelten für Feuerschutztüren?
Bei der Planung von Gebäuden müssen Richtlinien, Vorschriften und Bestimmungen beachtet werden. Insbesondere die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer sowie verschiedene Richtlinien und Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Gaststättenrichtlinien) sind wichtig.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Alle Brandschutztüren aus Holz und Holzwerkstoffen sind »nicht geregelte Bauprodukte«, für die ein Nachweis in Form einer »Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung« geführt werden muss. Die »Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung« wird vom DIBt in Berlin aufgrund durchgeführter Brandschutzprüfungen in Zusammenarbeit mit den Prüfinstituten erteilt. Eine Fremdüberwachung im Betrieb sorgt während der Gültigkeitsdauer der Zulassung für eine gleichbleibende Qualität der Brandschutztüren.
GARANT besitzt zurzeit eine gültige »Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen« für Funktionstüren mit feuerhemmender Ausstattung:
- Z-6.20-2095 – GARANT-Typen T30-1-FS30/T30-1-RD-FS30 und T30-2-FS30/T30-2-RD-FS30
Während die Typen »FS-30-1« und »FS-30-2« in fast allen Varianten zur Verfügung stehen, rundet der Typ »FS-1« das Programm ab, indem hiermit eine günstige Alternative mit den Grundfunktionen zur Verfügung steht.
DIN-Normen
Schritt für Schritt werden die in Deutschland geltenden DIN-Normen an europaweit geltende DIN-EN-Normen angepasst. Für die Prüfung von Brandschutztüren gibt es bereits die neue europäische Norm DIN EN 1634-1, nach der GARANT heute schon prüft. Im Vergleich zur deutschen Norm DIN 4102-5 wurden die Prüfbedingungen deutlich verschärft, sodass die Feuerschutztür aufwendiger konstruiert werden muss als zuvor.
Bis die neue europäische Norm komplett eingeführt und in das deutsche Baurecht integriert ist, wird noch eine gewisse Zeit vergehen. Doch GARANT setzt schon jetzt alles daran, für die Umstellung bestens vorbereitet zu sein.
Dauerfunktion und Rauchschutz
Weitere Grundvoraussetzungen zur Erteilung einer »Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung« ist eine Dauerfunktionsprüfung nach DIN 4102-18 des jeweiligen Brandschutzelements (zukünftig EN 1191). Bei der Dauerfunktion muss ein Türelement insgesamt 200.000 Öffnungszyklen standhalten, ohne dass Türblatt, Zarge oder die Beschlagsteile eine Funktionsbeeinträchtigung erleiden.
Die Funktion »Rauchschutz« ist bei Feuerschutztüren nicht zwingend vorgeschrieben, aber optional möglich. Bei einem Großteil der vor Feuer schützenden Türen wird auch eine Rauchschutzfunktion gewünscht. Die Rauchschutzprüfung wird ebenfalls an einem kompletten Element durchgeführt, das entsprechende Kriterien nach DIN 18095 erfüllen muss (zukünftig EN 1634-3). Weitere Informationen sind im Kapitel »Rauchschutz-Türen« zu finden.
Wo werden Feuerschutztüren eingesetzt?
Grundsätzlich wird von Architekten oder Brandschutzbeauftragten festgelegt, an welchen Stellen im Gebäude eine Feuerschutztür montiert werden soll. Diese müssen in jedem Fall eine gültige »Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung« besitzen und selbstschließend sein (Türschließer). Optional können Türschließer mit Feststellanlagen und Rauchmeldern zum Einsatz kommen. Die Montagerichtlinien in der mitgelieferten Einbauanleitung müssen zwingend eingehalten werden.
Feuerschutztüren von GARANT
GARANT bietet eine Vielzahl von Feuerschutztüren mit Prüfzeugnis an. Je nach Einsatzgebiet können sie mit weiteren Funktionen und Extras ausgestattet werden (z.B. Einbruchschutz, Klimaklasse 3). Alle Brandschutztüren mit Rauchschutz haben mindestens die Schallschutzklasse SK1. Während sich die Technik im Inneren der Tür befindet, passt die äußere Optik perfekt zum Türenprogramm von GARANT.
Als Hersteller ist GARANT dazu verpflichtet, ein funktionsfähiges Feuerschutzelement an den Kunden auszuliefern. Ein funktionsfähiges Feuerschutzelement besteht dabei aus Türblatt und Türzarge (inkl. aller Beschläge, wie Bänder, Schloss, Schließblech, Türschließer und Türdrücker). Weiterhin müssen die Zulassung sowie eine Montageanleitung mitgeliefert werden
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